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Unfallschadenrecht

An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick über Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall geben, denn unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Sie leider nicht automatisch davon ausgehen können, von allen beteiligten Parteien neutral und korrekt beraten zu werden.

Unabhängig davon, ob Sie einen Verkehrsunfall selbst verschuldet (Vollkaskoschaden) oder daran unschuldig sind (Haftpflichtschaden) und obwohl einige Versicherungen aus Eigeninteresse nicht umfassend aufklären, Sie haben in fast allen Fällen das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen.

Einzige Ausnahme davon ist, wenn Sie bewusst einen Kaskovertrag mit Werkstattbindung eingegangen sind. Solche Verträge sind zwar etwas günstiger, berauben Sie allerdings dem Recht, Ihre Werkstatt selbst auswählen zu dürfen und trotzdem vollen Schadenersatz zu erhalten. So einen Vertrag zu wählen, sollten Sie sich daher vorher gut überlegen.

Handelt es sich um einen selbst verschuldeten Unfall, ist - soweit abgeschlossen - Ihre Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig. Die Abwicklung des selbst verschuldeten Verkehrsunfalls mit der eigenen Versicherung richtet sich immer nach dem Inhalt des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haftet die Versicherung des Unfallverursachers.
Ihre Rechte ergeben sich aus dem Gesetz. Unter anderem sind dies:

  • Bezahlung der durchgeführten Reparatur oder Abrechnung auf Gutachtenbasis

  • Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens ( ab Schadenshöhe von ca. 750 €)

  • Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

  • Mietwagen oder Nutzungsausfall

  • Wertminderung

  • Abschleppkosten

Viele Geschädigte glauben, es sei richtig, zuerst den Versicherer anzurufen, um mit ihm die weiteren Schritte der Unfallschadenabwicklung zu besprechen. Die Entscheidung dies zu tun liegt natürlich bei Ihnen. Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, sich zuerst selbst neutralen Rat einzuholen, beispielsweise durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und die Hinzuziehung eines qualifizierten Fachanwalts für Verkehrsrecht.

In jedem Fall sind Sie gut beraten, uns zu informieren. Wir unterstützen Sie, soweit uns dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist, bei der Unfallschadenabwicklung und stehen dabei natürlich ganz auf Ihrer Seite.